Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung von Ferienwohnungen (Appartements) und Hotelzimmern (nachfolgend Mietobjekt genannt) des IFA Schöneck Hotel & Ferienpark, 08261 Schöneck/ Vogtland (nachfolgend Vermieter genannt) gelten folgende Mietbedingungen:


§1: Der Mietvertrag ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung rechtskräftig.

§2: Die Mindestmietdauer ist jeweils in der gültigen Preisliste genannt. An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens ab 15:00 Uhr (Hotelzimmer) bzw. 17:00 Uhr  (Ferienwohnung) beziehen.
Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht ab 17:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Reservierung wird bis 24:00 Uhr des Anreisetages aufrecht erhalten. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10:00 Uhr dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in welchem es von ihm übernommen wurde und der Schlüssel ist dem Empfang zu übergeben. Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.

§3: Die Mietobjekte werden mit Inventar gemäß Inventarliste sowie in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungen vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Mietobjekt entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihm oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

§4: Wird eine Maßnahme zum Schutz des Mietobjektes erforderlich oder stellt der Mieter sonstige Mängel fest, ist er gem. § 536 c BGB aufgefordert, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; anderenfalls entfallen alle darauf beruhenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche bzw. der Mieter kann vom Vermieter haftbar gemacht werden.

§5: Der Mietpreis und die Höchstbelegung richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet.

§6: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% der Mietsumme zu zahlen. Während des Aufenthaltes gewähren wir dem Gast auf seine Rechnung ein Kreditlimit von 500 Euro. Bei Überschreitung dieses Limits erfolgt eine Zwischenabrechnung.

§7: Eine Kündigung der Buchung ist kostenlos möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung. Dies tritt nicht in Kraft bei einer Buchung innerhalb der letzten 14 Tage. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Preises fällig. Bei Rücktritt bis 15. Tag vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Preises fällig. Bei Rücktritt bis 7. Tag vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Preises fällig. Bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Preises fällig. Am Anreisetag / No-Show wird eine Stornogebühr von 80% des Preises fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens auf Grund seines Rücktritts unbenommen. Bei Umbuchungen behalten wir uns vor, eine Gebühr von 25,00 Euro zu berechnen.

§8: Im Interesse aller Bewohner ist die jeweils gültige Hausordnung des Vermieters vom Mieter und den ihn begleitenden Personen einzuhalten.

§9: (1) Die Inanspruchnahme von Lagewünschen der Zimmer können leider nicht berücksichtigt werden.
(2) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
(3) Die Benutzung hauseigener Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Es darf nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden. Unser Hoteleingangsbereich ist nur zum Be- und Entladen befahrbar. Freie Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen dient unser aller Sicherheit.
(4) Zuwiderhandlungen gegen die Parkrichtlinien, insbesondere das Parken des Fahrzeuges über Nacht im Hoteleingangsbereich belegen wir mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro. Ihnen ist der Nachweis gestattet, das uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
(5) Bestellungen für Leihgeräte, Service- und Fremdleistungen werden unverbindlich entgegengenommen. Ein Anspruch besteht nicht.
(6) Für Sonderprogramme und Gruppenfahrten stehen nur begrenzt Kapazitäten zur Verfügung.

§10: Gerichtsstand ist das für den jeweiligen Betriebssitz zuständige Gericht.

§11: Im Interesse unserer Gäste empfehlen wir einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Alle Angaben bei Drucklegung im Januar 2010.
Änderungen vorbehalten.